Racial Profiling (auch Ethnic Profiling) bezeichnet die diskriminierende Praxis, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder zugeschriebenen Herkunft polizeilich zu kontrollieren, statt aufgrund eines konkreten Verdachts.
Die Praxis fördert rassistische Vorurteile in der Bevölkerung, da unverhältnismäßig oft Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe im öffentlichen Raum kontrolliert werden. Racial Profiling gilt als Beispiel dafür, wie Rassismus institutionell in Behörden und Alltag eingeschrieben ist, etwa an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“.
Das Selbstverständnis der LAG benennt „Racial Profiling, kriminalisierende Kontrollen und institutionelle Diskriminierung“ als reale Erfahrungen, auch in NRW, und lehnt „sicherheitspolitische Aufrüstung auf Kosten von Grund- und Freiheitsrechten“ ab.